Wer schon einmal eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet hat, weiß, dass er sich auf lange Wartezeiten einrichten muss. Für Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer ist das ärgerlich, weil sie nach einem Zeitraum von mindesten 8 bis 12 Wochen vielleicht Gelerntes nicht mehr so präsent haben. Für Arbeitgeber ist es ärgerlich, weil sie das zur heutigen Zeit dringend benötigte Personal über einen langen Zeitraum nicht einsetzen können. Geschimpft wird oftmals auf die Behörde, aber ist sie tatsächlich allein für diesen beklagenswerten Umstand verantwortlich?
So melden z.B. Unternehmen Prüfungen für Personen an, die dann einfach zur Prüfung nicht auftauchen. Es kommt also vor, dass von 12 Prüflingen nur 3 erscheinen oder sogar manchmal keiner. Hier werden dringend benötigte Prüfungsplätze durch die Anmeldenden verschwendet und das ist besonders ärgerlich für all diejenigen, die warten müssen! Es sollte neben der Einstellung von vielleicht mehr Prüfern beim LBA, auch mehr Disziplin bei den Unternehmen entwickelt werden.
Mehr Neuigkeiten
Änderungen bei der 11.2.5 Schulung für Sicherheitsbeauftragte
Die Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) spricht in § 4 Abs. 1 Satz 3 davon, dass bei [...]
Wichtige Änderungen für Kontrollen (ETD)
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/566 der Kommission vom 10. März 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung [...]
Nach- bzw. Zusatzschulung für das gesamte Kontrollpersonal (11.2.3.1, 11.2.3.2 und 11.2.3.3) bis Ende 2025
Angekündigt wurde, dass das gesamte Kontrollpersonal bis zum Ende dieses Jahres einer ergänzenden Fortbildung [...]
Noch einmal: Neue EU-Verordnung (EU) 2025/920 bringt zahlreiche Änderungen für die Luftsicherheit
Am 20. Mai 2025 ist die neue Durchführungsverordnung (EU) 2025/920 in Kraft getreten – [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!