Gemäß Änderungsverordnung 2022/1174 zur DVO (EU) 2015/1998 benötigen ab 1. Januar 2023 alle Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierter Luftfracht, bei der die Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, eine Sicherheitsschulung gemäß Nummer 11.2.3.9. Personen, die zuvor gemäß Nummer 11.2.7 geschult wurden, müssen bis spätestens 1. Januar 2023 die in Nummer 11.2.3.9 genannten Kompetenzen erwerben.
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