Wie bereits berichtet ist das Kontrollpersonal für die Kapitel 11.2.3.1 bis 11.2.3.3 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 mit 2 Unterrichtseinheiten bis zum 31.12.2025 nachzuschulen. Das gilt für alle Kontrollpersonen, die das Thema Brandsätze noch nicht explizit nach den neuen Vorgaben z.B. mit einer Fortbildung erhalten haben. Zukünftig wird das ausgearbeitete Thema in allen Grund- und Fortbildungsschulungen integriert sein.
Bisher ist lt. Luftfahrt-Bundesamt noch nicht geplant, auch Sicherheitsbeauftragte auf diese Inhalte zu schulen.
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