Vor kurzer Zeit wurden die Verbände gebeten, Vorschläge für eine Staatsmodernisierung und einen Bürokratierückbau einzureichen. Seitens des Verkehrsministeriums wurde dazu eine Projektgruppe eingerichtet und es wird allseits begrüßt, dass die Wirtschaft gefragt wird und sich daran beteiligen darf. Die Liste der Dinge, die den Arbeitsalltag erschweren ist sehr lang, sollte zu diesem Zweck jedoch priorisiert werden.
Kurz danach durfte man hautnah erleben, dass der Bürokratierückbau leider noch nicht bis zu den Behörden durchgedrungen ist. So schrieb das Luftfahrt-Bundesamt einem Unternehmen, das für Mitarbeiter eine Prüfung zur Luftsicherheitskontrollperson beantragen wollte: „Aufgrund der Einführung der E-Akte und der damit verbundenen Digitalisierung beim Luftfahrt-Bundesamt ist es ab dem 01.11.2025 erforderlich, die Teilnehmer einzeln anzumelden. Hierfür bitten wir Sie, pro Teilnehmer einen Antrag auszufüllen sowie pro Teilnehmer eine E-Mail mit dem Antrag auf Prüfungsanmeldung an uns zu versenden, da wir die Mails sonst nicht personenbezogen ablegen können.“
Aufgrund eines weiteren Antrags (nebst erforderlicher Unterlagen) auf Prüfung einer Kontrollperson, in dem der Antragsteller darauf hinwies, dass der Bericht der ärztlichen Untersuchung wegen eines späteren Arzttermins nachgereicht werden muss, wurde folgende Antwort der Behörde gegeben: „Bitte reichen Sie zukünftig nur Anträge mit vollständigen Unterlagen ein. Nicht vollständige Anträge senden wir zu unserer Entlastung zurück.“
Es ist also nicht möglich, einen Nachweis nachträglich einzureichen, sondern es sind noch einmal alle Unterlagen zu verschicken.
Und der Antrag auf Rezertifizierung für eine Kontrollperson, die mehrere Qualifikationen hat, also 11.2.3.1 und 11.2.3.3, wurde so vom LBA beantwortet: „den Antrag können wir nicht annehmen.
Wir benötigen:
- Pro Teilnehmer einen Antrag in einer Mail mit vollständigen Unterlagen
- Pro Personengruppe einen Antrag in einer Mail mit vollständigen Unterlagen
Das heißt, Sie müssen uns 2 Anträge in 2 Mails mit den jeweils vollständigen Unterlagen zusenden.“
Bisher bestand die Möglichkeit mit einem Antrag mehrere Personen zur Prüfung anzumelden. Hatte man also 10 Mitarbeiter, war nur ein Antrag notwendig, auf dem alle Namen und Daten genannt werden konnten. Jetzt ist es erforderlich, mindestens 10 Anträge zu stellen und mindestens 10 E-Mails zu versenden. Wird die Person aber zusätzlich für mehrere Qualifikationen angemeldet, erhöht das die Anzahl der Anträge und E-Mails nochmals.
Slapstick? Nein, Realität!
Wir stellen also fest, es besteht seitens der Behörde nicht die Möglichkeit, eine E-Mail mit einem Antrag mit 10 Namen und mehreren Qualifikationen in 10 E-Akten zu speichern oder sich etwas ganz Neues für die Unternehmen, also eine leichtere Umsetzung auszudenken.
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