In unregelmäßigen Abständen kommen Gerüchte zur Statusvergabe auf, wie diese angeblich korrekt zu erfolgen hat. Meistenteils sind diese Gerüchte falsch und so möchten wir gern damit aufräumen und Ihnen sagen, wie es richtig geht:
Zunächst: Es ist immer die Methode anzugeben, die zum Erfolg geführt hat!
Bedeutet, dass eine Sendung, die „Dunkelalarm“ erzeugt hat, nicht mit „XRY“ zu bescheinigen ist. Wenn die anschließende alternative Kontrollmethode z.B. ETD zum Ergebnis führt, ist die Angabe ausschließlich dieser Methode bei der Statusvergabe korrekt.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal darauf hinweisen, dass die ETD Kontrolle als alleinige Kontrollmethode erlaubt ist!
Mit der Durchführung der ETD Methode ist nicht gleichzeitig „PHS“ und „VCK“ anzukreuzen. Um diese Kontrollmethoden auf den Begleitpapieren zu vermerken, müssten die dafür vorgesehenen Voraussetzungen entsprechend der Anlage 6-J erfüllt sein.
Wenn Sie bei der Röntgenkontrolle einer Palette einen „Dunkelalarm“ erhalten, jedoch durch Abpacken und Vereinzeln dann ein befriedigendes Röntgenergebnis erhalten, wird als Status „SPX by XRY“ angegeben. Die gleichzeitige Angabe von „PHS“ ist aus oben genannten Gründen nicht korrekt, weil Vereinzeln nicht PHS bedeutet.
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