Jeder Arbeitgeber, der Personal zur Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anmeldet, kennt das bestehende Verfahren: Auch nach vollständig bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge ihren Zertifizierungsbescheid nicht unmittelbar im Anschluss, sondern erst zeitverzögert auf dem Postweg.

Da als Fristbeginn das Prüfungsdatum gilt, die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollperson jedoch erst nach Vorliegen des formalen Zertifizierungsnachweises zulässig ist, entsteht hier eine faktische Einsatzlücke. In der Praxis kann es bis zu drei Wochen dauern, bis der Bescheid zugestellt wird und die betreffende Person eingesetzt werden darf.

Es geht auch besser. Im Bereich der Sprengstoffspürhundeführer wird der Zertifizierungsnachweis nach bestandener Prüfung unmittelbar ausgehändigt. Eine vergleichbare Praxis beim Kontrollpersonal würde den Einsatzbeginn erheblich beschleunigen, ohne die inhaltliche Qualität oder Rechtssicherheit der Prüfung zu beeinträchtigen.

Schulungsunternehmen sowie Ausbilderinnen und Ausbilder handhaben es seit jeher so, dass Schulungsnachweise bei erfolgreichem Abschluss unmittelbar übergeben werden. Bereits vorbereitete Nachweise, die aufgrund nicht bestandener Leistungen nicht ausgegeben werden dürfen, werden einfach vernichtet oder gar nicht erst ausgedruckt. Dieses Verfahren ist etabliert, praktikabel und revisionssicher.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, aus welchem sachlichen Grund das LBA beim Kontrollpersonal von dieser bewährten Praxis abweicht. Insbesondere vor dem Hintergrund sinkender Prüfungszahlen sowie der fortlaufenden Diskussion um Entbürokratisierung und effizientere Verwaltungsprozesse erscheint eine Überprüfung dieses Ablaufs sinnvoll. Neben einer spürbaren Entlastung für Arbeitgeber und Beschäftigte ließen sich zudem administrative Aufwände und Portokosten reduzieren.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass auch zum Ende des Zertifizierungszeitraums im Rahmen von Rezertifizierungen regelmäßig Zeitverluste entstehen, weil die Rezertifizierungsprüfung nicht immer sehr eng an das Enddatum gebunden werden kann.

In der Vergangenheit wurde in einem anderen Fall gerichtlich festgestellt, dass sich diese Verzögerungen im Durchschnitt auf etwa zwei Wochen belaufen.

Eine ganzheitliche Betrachtung der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprozesse durch das LBA könnte daher einen relevanten Beitrag zur Beschleunigung, zur Planungssicherheit für Unternehmen sowie zur besseren Nutzung qualifizierten Personals leisten.

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