Von Seiten der österreichischen Behörde wurden die Sicherheitsbeauftragten und verantwortlichen Personen von Screening Unternehmen zum Thema „Anwendung anderer geeigneter Sicherheitskontrollen für Luftfracht (AOM / ETD) gemäß der österreichischen Notifikation an die Europäische Kommission“ informiert.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie weist darauf hin, dass das in Österreich praktizierte Kontrollverfahren (AOM / ETD) unter Verwendung von Sprengstoffdetektion an der Außenseite des Frachtgutes aufgrund des im Jahre 2020 an die Europäischen Kommission notifizierten österreichischen ETD-Kontrollverfahrens für Luftfracht zulässig ist. Ausgenommen davon ist jedoch Luftfracht mit hohem Risiko.
Letztendlich soll dieses Schreiben dafür sensibilisieren, dass Sendungen, die in Österreich mit diesem AOM / ETD Verfahren einer Kontrolle unterzogen, als sicher festgestellt wurden und z.B. von Deutschland verflogen werden sollen, möglicherweise in Deutschland nicht als „sicher“ anerkannt werden und erneut der Kontrolle zugeführt werden müssen.
Sie geben in dem Schreiben diesen weiteren Hinweis:
„Die zuständige Behörde aus Deutschland hat bereits mitgeteilt, die erforderliche Anerkennung für dieses ETD Kontrollverfahren (AOM/ETD) nicht zu erteilen. Entsprechend kontrollierte Sendungen werden in Deutschland zurückgewiesen oder einer erneuten Kontrolle zugeführt.“
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