Das Luftfahrt-Bundesamt hat Informationen zum Beginn des Übergangszeitraums für die europaweite Zulassung von Transporteuren veröffentlicht.

Ab dem 01.01.2027 gilt für Transporteure sicherer Luftfracht und Luftpost eine europaweite Zulassungspflicht. In Deutschland bestand bereits bisher eine Zulassungspflicht für Transporteure. Diese beruhte jedoch auf einer nationalen Regelung. Mit den europäischen Vorgaben nach Nr. 6.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wird die Zulassungspflicht nun europaweit umgesetzt. Die bisher in Deutschland geltenden Anforderungen müssen daher an die europäischen Vorgaben angepasst werden.

In Deutschland beginnt hierzu ab dem 01.07.2026 ein Übergangszeitraum. Dieser soll einen fließenden Wechsel von der nationalen Zulassung zum zugelassenen Transporteur nach Nr. 6.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 ermöglichen.

Die bisherige nationale Zulassung als Transporteur gilt längstens bis zum 31.12.2026. Transporteure können sich jedoch bereits jetzt auf die Umstellung vorbereiten und ab dem 01.07.2026 einen Antrag auf Zulassung als Transporteur nach Nr. 6.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 stellen.

Mit der neuen Zulassung erhalten Transporteure eine neue Zulassungsnummer und werden künftig in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette als zugelassener Transporteur geführt.

Wird die neue Zulassung bereits vor dem 01.01.2027 erteilt, bestehen die nationale Zulassung und die neue europäische Zulassung bis zum 31.12.2026 parallel. Der Transporteur ist in diesem Zeitraum weiterhin über die vom LBA veröffentlichte nationale Liste validierbar und zusätzlich mit der neuen Zulassungsnummer in der Unionsdatenbank eingetragen.

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