Das Luftfahrt-Bundesamt hat am 01.07.2026 auf seiner Homepage neue Mustervorlagen für die Sicherheitsprogramme der reglementierten Beauftragten und bekannten Versender veröffentlicht.

Sicherheitsprogramm bV: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/S/BekannteVersender/Tabelle_Downloadbereich/2_Muster_bVSP.html?nn=617786

Sicherheitsprogramm regB: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/S/Reglementierter_Beauftragter/Muster-LFSP.html?nn=618058

Sicherheitsprogramm Transporteure: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/S/Transporteure/Tabelle_Downloadbereich/2_%20Musterprogramm_Transporteure.html?nn=618370

Eine Pflicht zur Verwendung der vom LBA zur Verfügung gestellten Muster besteht zwar nicht. Aus unserer Sicht ist es jedoch für alle Beteiligten einfacher und praktikabler, diese Muster zu verwenden.

Unabhängig davon sollte von Ihnen geprüft werden, ob die bestehenden Prozesse und Verfahren weiterhin den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Sofern dies nicht der Fall ist, ist das Sicherheitsprogramm entsprechend anzupassen.

Entscheidende Punkte ergeben sich insbesondere bei den Vorgaben zur Durchführung eigener Transporte sowie beim Einsatz von Transporteuren.

  1. Eigene Transporte

Falls der reglementierte Beauftragte oder bekannte Versender eigene Transporte durchführt, ist eine Liste der hierfür eingesetzten Fahrzeuge zu führen. Diese Liste muss die eingesetzten Fahrzeuge einschließlich der jeweiligen Kennzeichen enthalten und dem LBA auf Anforderung vorgelegt werden können.

  1. Einsatz von Transporteuren

Mit Beginn des Übergangszeitraums für die europaweite Zulassung von Transporteuren müssen diese gegebenenfalls auch in der EU-Datenbank validiert werden, sofern der Transporteur über eine Zulassung nach den neuen Vorgaben verfügt. Hier der der Übergangszeitraum ab dem 01.07.2026 zu beachten.

Falls zugelassene Transporteure eingesetzt werden, sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

a) Abschluss einer Beförderungsvereinbarung
Mit dem zugelassenen Transporteur muss eine Beförderungsvereinbarung geschlossen werden.

b) Liste der eingesetzten Unternehmen

Zusätzlich ist eine Liste der eingesetzten Unternehmen zu führen. Diese muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • eindeutige alphanumerische Kennung / Zulassungsnummer,
  • Anfangsdatum der Vereinbarung,
  • gegebenenfalls Ablaufdatum der Vereinbarung, sofern die Vereinbarung nicht auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.

Hierfür kann gegebenenfalls die bereits im Unternehmen vorhandene „Liste der Unterauftragnehmer“ genutzt werden.

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