Am 25.11.19 hat das Luftfahrt-Bundesamt auf seinen Internetseiten darüber informiert, dass für Prüfungen oder erneuten Zertifizierungen von Personen, die Röntgen- oder EDS-Ausrüstungen bedienen wollen, bei der Bildauswertung zukünftig Fehlalarmraten festgelegt werden.

Fehlalarme liegen dann vor, wenn beispielsweise statt eines nicht verbotenen Gegenstandes ein verbotener Gegenstand aufgeführt wird. Die Fehlalarmrate wurde auf 8 Prozent je Bildauswertungstest festgelegt. Wird dieser Wert überschritten, gilt dies als nicht bestanden.

Quelle: https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/SchulungPersonal/Aktuelles_News/News/Kontrollkraefte_Fehlalarmrate.html?nn=2163678

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