Die französischen Behörden hatten für die Durchführung des sog. „RasCargo“-Verfahrens in Frankreich eine Übergangsfrist vom 01.04.2024 bis zum 30.09.2024 gesetzt.
Im Anschluss daran sollte es ab dem 01.10.2024 nicht mehr möglich sein, Sendungen mit Flüssigkeiten und anderen in hermetisch abgeschlossenen Behältern beförderten Gütern mit einem Volumen von mehr als 5 Litern durch dieses Verfahren sicher zu machen.
Das französische Verkehrsministerium hat am 11.07.2024 veröffentlicht, dass diese Übergangsfrist nun bis zum 31.12.2024 verlängert wird.
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