Die französischen Behörden hatten für die Durchführung des sog. „RasCargo“-Verfahrens in Frankreich eine Übergangsfrist vom 01.04.2024 bis zum 30.09.2024 gesetzt.
Im Anschluss daran sollte es ab dem 01.10.2024 nicht mehr möglich sein, Sendungen mit Flüssigkeiten und anderen in hermetisch abgeschlossenen Behältern beförderten Gütern mit einem Volumen von mehr als 5 Litern durch dieses Verfahren sicher zu machen.
Das französische Verkehrsministerium hat am 11.07.2024 veröffentlicht, dass diese Übergangsfrist nun bis zum 31.12.2024 verlängert wird.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Neues BSI-Portal & neue LBA Mustervorlagen
Seit dem 6. Januar 2026 ist die Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) in das neue [...]
Es geht lustig ins neue Jahr – Anerkennung von Schulungen aus dem EU-Ausland
Bisher herrschte große Unsicherheit hinsichtlich der Anerkennung von Schulungen, die im EU-Ausland durchgeführt wurden. [...]
Neues Jahr. Neues Kapitel. Gleicher Anspruch.
Ein neues Jahr liegt vor uns – frisch, unverbraucht und voller Möglichkeiten. Wir freuen [...]
Ausbilderfortbildung 2026
Die Ausbilderfortbildung findet vom 23. bis 25. Januar 2026 in Berlin statt und deckt [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!










