Achtung für reglementierte Beauftragte – Kontrolle mit Sprengstoff-Spurendetektoren

Für reglementierte Beauftragte hat das Luftfahrt-Bundesamtes auf seinen Internetseiten eine wichtige Information veröffentlicht. Diese steht in Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis, die für einige – meistenteils ältere – Geräte zum 30.06.2020 abläuft:

Ein Sprengstoffspurendetektor (ETD), welcher vor dem 01. Juli 2014 erstmalig in Betrieb genommen wurde und nicht den technischen Anforderungen aus der DVO (EU) 2015/1998 i.V.m. dem Beschluss C(2015)8005 entspricht, kann nicht über den 01. Juli 2020 hinaus betrieben werden. Mit einer technischen Änderung können ETD-Geräte einiger Hersteller soweit umgerüstet werden, dass sie den geltenden Anforderungen entsprechen. Nach einem solchen Update und Überprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt, können diese ETD-Geräte über den Stichtag 2020 hinaus betrieben werden. Die Erfüllung der technischen Anforderungen an die ETD-Geräte werden von europäischen Testcentern im Rahmen des Common Evaluation Process (CEP) der European Civil Aviation Conference (ECAC) in einem Zertifizierungsverfahren für Gerätebaumuster bestätigt. Die ETD-Geräte müssen somit nicht einzeln zertifiziert, sondern technisch so umgerüstet werden, dass sie dem ECAC zertifizierten Gerätebaumuster entsprechen. Eine Liste aller zertifizierten ETD-Geräte ist von der ECAC im Internet veröffentlicht.

Dieser Leitfaden umreißt den Verwaltungsablauf eines solchen Updates für ein ETD-Gerät, um den technischen Anforderungen zu entsprechen.

Ablauf einer technischen Änderung (Updates) eines ETD-Gerätes:

  1. Der Betreiber des betreffenden ETD-Gerätes kündigt die technische Änderung (Update) beim Luftfahrt-Bundesamt an. E-Mail: sicherheitsausruestung@lba.de
  2. Es wird geprüft, ob das Update nach den Anforderungen der Anlage 12-L des Beschlusses C (2015)8005 möglich ist.
  3. Durchführung des Updates durch den Hersteller oder anderer autorisierter Betriebe.
  4. Schulung bzw. Unterweisung des Personals (bei Bedarf).
  5. Vor-Ort-Abnahme durch Mitarbeiter des Luftfahrt-Bundesamt (SG69). Dabei wird die geänderte
    Konfiguration (System Hardware, System Software, Detection Algorithm und CONOPS) geprüft.
  6. Anpassung des LFSP, LSP etc. beziehungsweise deren Anlagen dazu (bei Bedarf).

Quelle:https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/Aufsicht/Luftsicherheitsausruestung/Technik/Technik_Newsletter/news/04_Leitfaden_ETD.html?nn=2165242

Klären Sie bitte, ob das von Ihnen genutzte Gerät die Anforderungen erfüllt, oder ob eine Nachbesserung durch den Hersteller erfolgen muss, da ggf. ansonsten Ihr Gerät nach dem 30.06.2020 nicht mehr genutzt werden darf!

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Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com

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