Update 23. März 2020

Das LBA ist den Richtlinien der Europäischen Kommission weitestgehend gefolgt und informiert hier über Übergangsregelungen für Luftsicherheitsschulungen und -prüfungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus: https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/SchulungPersonal/Aktuelles_News/News/Corona-Virus_Uebergangsregelung.html

Update 18. März 2020

Das LBA hat vorerst alle Prüfungen abgesagt, sei es beispielsweise von Kontrollkräften oder Hundeführerteams. Ausführliche Informationen, wie es weitergeht, sollen in Kürze veröffentlicht werden. Wir glauben, dass es vernünftige Lösungen sein werden, damit auch diese schwierige Situation abgefedert wird. So können wir uns vorstellen, dass Qualifikationen und Zulassungen aufrecht erhalten bleiben.

Damit folgt das LBA den Richtlinien, die vergangene Woche von der Generaldirektion für Mobilität und Verkehr herausgegeben wurden. Diese Generaldirektion der Kommission ist für die EU-Politik in den Bereichen Mobilität und Verkehr zuständig.

In den veröffentlichten Richtlinien steht geschrieben:

Dadurch, dass die Ausführung von Schulungen und Zertifizierungen zunehmend schwerer werden wird, wird die Gültigkeit von Lizenzen, Genehmigungen und Validierungen temporär um 6 Monate von ihrem gesetzlichen Auslauf verlängert.

  • Erneute Genehmigung oder Rezertifizierung von Personen, die Aufgaben gemäß 11.2.3.1 bis 11.2.3.5 ausführen
  • Rezertifizierung von Ausbildern
  • Erneute Genehmigung von bekannten Versendern, reglementierten Bauftragten, wenn die Begehung vor Ort nicht stattfinden kann
  • Rezertifizierung von EDD

Wir sind gespannt und halten Sie informiert!

16. März 2020

Die Luftsicherheit erfordert eine Vielzahl von Aktivitäten seitens der zugelassenen Unternehmen. In dieser Zeit sind jedoch viele Fragen offen:

  • Wie geht es weiter, wenn meine Zulassung ausläuft und die Behörde nicht zum Rezertifizierungsaudit erscheint?
  • Verliere ich meine Qualifikation, wenn ich nicht rechtzeitig Fortbildungsangebote wahrnehmen kann?
  • Oder aufgrund der Absage von Prüfungen: Wird die Schulung länger als 6 Monate anerkannt oder muss ich erneut geschult werden?
  • u.v.m.

Wie wir Ihnen bereits mitteilten planen wir, unseren Kunden Webinare anzubieten, damit eben keine Engpässe entstehen. Ein Teil der in der Luftsicherheit tätigen Personen arbeitet jetzt von zu Hause aus, Unternehmen lassen keine Besucher mehr zu oder aber es ist sogar Quarantäne verordnet worden. Also eine gute Zeit für unsere Idee!

Wir hatten dazu beim LBA vor einiger Zeit einen Antrag gestellt. Nachdem wir die behördlichen Fragen zum Ablauf hinsichtlich Identitätsprüfung/ZÜP, Schulungspräsentation und abschließende Lernzielkontrolle beantwortet hatten, steht die Genehmigung leider immer noch aus. Für uns und unsere Kunden eine sehr unbefriedigende Situation, zumal jetzt auch das Verbot für private Bildungseinrichtungen gilt.

Jetzt hat das LBA folgendes auf seinen Internetseiten veröffentlicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Corona-Virus ist auch in der Luftfahrt angekommen und hat starken Einfluss auf die gesamte Branche. Auch der Aufgabenvollzug unserer Behörde ist davon betroffen. Uns erreichen zurzeit sehr viele Anfragen zu den administrativen Folgen, z.B. bei auslaufenden Genehmigungen, Lizenzen etc.

Zusammen mit dem BMVI arbeiten wir mit Hochdruck an entsprechenden Lösungen und werden Ihnen diese in Kürze auf unserer Website mitteilen.

Wir möchten Sie eindringlich bitten, von diesbezüglichen Fragen abzusehen und uns nur in konkreten und dringenden Fällen anzusprechen.

Sie finden die Veröffentlichung unter https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Auswirkung_Corona_LBA.html

Wir hoffen nun auf baldige Information!

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com

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