Das Luftfahrt-Bundesamt hatte vor kurzer Zeit Ausbilderinnen und Ausbildern Termine für einen Austausch angeboten. Eingeladen waren Ausbilder/Ausbilderinnen für Schulungen, die eine behördliche Prüfung nach sich ziehen, also 11.2.3.1, 11.2.3.2, 11.2.3.3, 11.2.3.4 und 11.2.3.5.
Ein Thema war die sich häufenden schlechten Prüfungsergebnisse. Nach Angaben des LBA nutzen sie für die Prüfungen 50 % der Fragen aus einem Fragenkatalog des BMI. Die weiteren 50 % der Fragen werden kontinuierlich neu erarbeitet/erdacht. Selbstverständlich streng nach den Inhalten aus dem modularen Schulungssystem.
Wir glauben, dass diese regelmäßig neu erarbeiteten Fragen sehr in die Tiefe gehen und möglicherweise nicht immer zu den vorgegebenen Zeitanteilen für die entsprechenden Schulungsinhalte passen. Glauben deshalb, weil auch den Ausbilderinnen und Ausbildern diese Fragen nicht offengelegt werden, so dass diese nur Kenntnis darüber aus den Erzählungen der „Prüflinge“ erlangen. Diese Situation ist sehr unbefriedigend, auch, weil aus den vagen Erzählungen der Prüfungsteilnehmerinnen/-teilnehmer Schulungsinhalte nicht so leicht erarbeitet werden können.
Die Frage muss sein, ist der vorgegebene Zeitanteil für die gesamte Schulung in Höhe von 100 Unterrichtseinheiten für dieses vertiefte Erfordernis ausreichend? Wie tief kann man damit in alle Thematiken einsteigen? Wir wissen, dass das Feld der Luftsicherheit sehr groß ist. Schaut man sich die Inhalte des Modulsystems an, erscheint auf den ersten Blick der Fokus bei der Wissensvermittlung auf die später auszuübende Tätigkeit einer Kontrollkraft. Aber nur auf den ersten Blick, da neuerdings sehr vertiefte Fragen gestellt werden, die bei den Kontrollkräften nicht unbedingt zum Arbeitsalltag gehören.
Angesprochen wurde seitens LBA auch, dass „Prüflinge“ nicht rechtzeitig oder sogar überhaupt nicht abgemeldet werden. Teilweise sind Prüfungen dadurch nur zu 75 % belegt. Ein großes Ärgernis für alle, die dringend auf Prüfungstermine warten.
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