Das LBA hat die Beteiligen der sicheren Lieferkette in einem Rundschreiben darüber informiert, dass derzeit keine Vor-Ort-Kontrollen seitens des LBA  durchgeführt werden und folgende Regelung Anwendung findet:

Ablaufende Zulassungen von bekannten Versendern und reglementierten Beauftragten, können ohne Vor-Ort-Kontrolle, beginnend ab ihrem Ablauf, um einen Zeitraum von drei Monaten verlängert werden.

Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Verlängerung der Zulassung, unter Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.

Neuzulassungen werden aufgrund der aktuellen Lage nicht ausgesprochen, da die Vor-Ort-Kontrollen zur Zeit ausgesetzt sind. Über Änderungen bestehender Zulassungen, bei denen keine Vor-Ort-Kontrolle notwendig ist, entscheidet das LBA dennoch.

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