Im Laufe der Jahre haben sich Begrifflichkeiten in der Luftsicherheit etabliert, deren Gebrauch aber offiziell nun zu Nachteilen führen könnte.
So ist z.B. das Wort unsichere Luftfracht nicht gern gesehen, da dieses bedeuten soll, dass sich in einer als unsicher bezeichneten Luftfracht ein gefährlicher Gegenstand (USBV) befindet. Wir sollen also nicht mehr von sicherer und unsicherer Luftfracht sprechen, sondern von sicherer Luftfracht und Luftfracht, für die noch kein Status vergeben wurde.
Auch das Wort Dunkelalarm ist unrichtig. Wir wissen, dass der Begriff Schwarz- oder Dunkelalarm eine unkorrekte Übersetzung des englischen Begriffes DARC Alert ist. Dieser hat nichts mit „dark“ = dunkel zu tun, sondern ist die Abkürzung von „Dense Automated Reject Capabilty“, übersetzt so ungefähr „automatisierte Abweisung von Sendungen mit hoher Dichte“.
Dass auch die Bezeichnung Luftsicherheitskontrollkräfte nicht gern gesehen ist, wissen wir, nehmen dies aber gern hier noch mit auf. Die richtige Bezeichnung ist Kontrollkräfte.
Und wie heißen die Behörden in den Bundesländern? Viele nennen sie Landesluftsicherheitsbehörden, aber richtig heißt es Luftfahrtbehörden der Länder. Wenn man sie im Netz sucht, findet man sie unter dem Link „Landesluftfahrtbehörden“ auf den Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes.
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