Das Luftfahrt-Bundesamt hat bekannt gegeben, dass ab dem 1. Januar 2023 die Nutzung von computergestützten Schulungen (WBT/CBT) auch im Homeoffice erfolgen kann und daher das Verfahren zur Identitätsprüfung während der Schulung erweitert werden soll.
Die Identitätsprüfung kann demnach jeweils pro Schulungstag vor Ort durch die Sicherheitsbeauftragten erfolgen oder mittels kameragestütztem Verfahren (beispielsweise Facetime, Skype oder MS Teams) durch die Sicherheitsbeauftragten oder einer vom Sicherheitsbeauftragten innerhalb des Unternehmens mit dieser Aufgabe betrauten Person erfolgen.
Unabhängig von der Art der genutzten Identitätsprüfung besteht die Anforderung, dass die identitätsprüfende Person über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung verfügen muss. Die ausführende Person, hat die Identitätsprüfung zu dokumentieren. Die Dokumentation der Identitätsprüfung ist mindestens für die Dauer der Gültigkeit der computergestützten Luftsicherheitsschulung aufzubewahren (in der Regel 5 Jahre) und auf behördliches Verlangen nachzuweisen.
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