Alle Beteiligten, die in luftsicherheitsrelevanten Bereichen Arbeiten durchführen, müssen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LufSiG unterziehen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der Luftsicherheitsbehörde in dem Bundesland zu beantragen ist, indem die Firma gemäß Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ihren Hauptsitz hat.
Dies wäre in den Bundesländern folgende Behörden:
Bayern:
Luftamt Nordbayern
Regierung von Mittelfranken
Luftamt Nordbayern
Flughafenstraße 118
90411 Nürnberg
Luftamt Südbayern:
Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern
Luftsicherheitsstelle
Postfach 241442
85336 München-Flughafen
Baden-Württemberg:
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Berlin und Brandenburg:
Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld Brandenburg
Bremen und Hamburg:
Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrsrecht, Genehmigungsverfahren
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Hessen:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Mecklenburg-Vorpommern:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Niedersachsen:
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 33 (Luftverkehr)
– Luftsicherheitsbehörde –
Postfach 1665
38286 Wolfenbüttel
Nordrhein-Westfalen:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 / Luftverkehr
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Bezirksregierung Münster
Dezernat 26 / Luftsicherheit
Domplatz 1-3
48143 Münster
Rheinland-Pfalz:
Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr, Gebäude 890
55483 Hahn-Flughafenland Pfalz
Saarland:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat D/2
Luftfahrt
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Sachsen:
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden
Luftverkehr und Binnenschiffahrt
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Sachsen-Anhalt:
Landesverwaltungsamt Referat 307
Ernst-Kamieth-Str. 3
06112 Halle (Saale)
Schleswig-Holstein:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Thüringen:
Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Bitte beachten Sie, dass die Wiederholung der Überprüfung 3 Monate vor Ablauf der Zuverlässigkeitsüberprüfung, bei der jeweiligen Luftsicherheitsbehörde beantragt werden muss.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Cyberangriffe auf Logistik und Infrastruktur: Neuer Sicherheitshinweis von BND, BSI und BfV
Die Bedrohungslage für Unternehmen in der Logistikbranche bleibt angespannt. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) veröffentlicht einen [...]
Neue EU-Verordnung Luftsicherheit: Das müssen Sie jetzt wissen
Zum 20. Mai 2025 ist die neue Durchführungsverordnung (EU) 2025/920 in Kraft getreten – [...]
Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.11 – jetzt als offene Präsenzveranstaltung
Wer in der Luftfahrt Verantwortung trägt, braucht aktuelles Wissen – besonders wenn es um [...]
Cybersecurity, Fortbildung & Networking – alles an einem Ort: AWiAS Aviation Days 2025
Zwei Tage, die Luftsicherheit, Austausch und aktuelles Wissen auf den Punkt bringen – die [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!