Wir hatten Sie bereits in unserem Newsletter über den Wechsel vom nationalen zum europäischen Transporteur informiert. Jetzt haben wir auch noch ergänzende Nachrichten für Sie.
Die nationalen Transporteurszulassungen gemäß § 9a LuftSiG, die über den 31.12.2026 hinaus gültig sind, wurden jetzt bis zum 31.12.2026 befristet.
Für Unternehmen, die eine nationale Zulassung haben und jetzt eine Neuzulassung nach den Vorgaben der Nummer 6.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 beantragen, werden keine Gebühren fällig.
Ausgenommen davon sind
- erstmalige Neuzulassungen, denen keine Zulassung nach § 9a LuftSiG vorausging und
- nationale Zulassungen, die vor dem 31.12.26 enden.
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