Wir hatten Sie bereits in unserem Newsletter über den Wechsel vom nationalen zum europäischen Transporteur informiert. Jetzt haben wir auch noch ergänzende Nachrichten für Sie.

Die nationalen Transporteurszulassungen gemäß § 9a LuftSiG, die über den 31.12.2026 hinaus gültig sind, wurden jetzt bis zum 31.12.2026 befristet.

Für Unternehmen, die eine nationale Zulassung haben und jetzt eine Neuzulassung nach den Vorgaben der Nummer 6.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 beantragen, werden keine Gebühren fällig.

Ausgenommen davon sind

  • erstmalige Neuzulassungen, denen keine Zulassung nach § 9a LuftSiG vorausging und
  • nationale Zulassungen, die vor dem 31.12.26 enden.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com

Teilen Sie diese News via

Mehr Neuigkeiten

NEWSLETTER ABONNIEREN

Immer die Nummer 1.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!

NEWSLETTER ABONNIEREN