Bisher war unklar, wie sich Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte in Sachen Sicherheitskultur fortbilden lassen können. Vor nicht ganz 5 Jahren wurde es verpflichtend, dass das Thema Sicherheitskultur zu schulen ist. Damals wurde dazu eine separate Schulung für Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte mit 3 UE vorgeschrieben. Diese Schulung hatte eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, die nun für viele bald ablaufen.

Nun gab es jedoch das Problem, dass die „klassischen“ Fortbildungen für 11.2.4 und 11.2.5 gemäß LuftSiSchulV das Thema Sicherheitskultur nicht beinhalten. Und jetzt wird’s komisch: damals wurde festgelegt, dass Sicherheitskultur auch nicht mehr separat geschult werden darf.

Wie also sollen diese beiden Personengruppen an die vorgeschriebene Fortbildung herankommen?

Das Luftfahrt-Bundesamt hat nun reagiert und die Ausbilder informiert:

„Für Aufsichtspersonal gemäß Nummer 11.2.4 und Sicherheitsbeauftragte gemäß Nummer 11.2.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 bestand in Umsetzung der Anforderungen von Nummer 11.4.3 b) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 im Jahr 2022 eine Fortbildungspflicht zum Thema „Sicherheitskultur“. Zudem ist die „Sicherheitskultur“ seither in der Erstschulung enthalten.

Gemäß Nummer 11.4.3 a) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und § 29 Absatz 1 i. V m. Nr. 1.1 und 1.2 der Anlage 6 der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) müssen Aufsichtspersonen jährlich und Sicherheitsbeauftragte innerhalb von 5 Jahren bezüglich der Kompetenzen, die bei der ersten Grundausbildung, der spezifischen Schulung und der Schulung des Sicherheitsbewusstseins erworben wurden, fortgebildet werden. Hierzu zählt auch die „Sicherheitskultur“.

Somit ergibt sich, dass dieser Inhalt spätestens im Jahr 2027 fortzubilden ist. Maßgeblich ist dabei für jede Person das individuelle Datum des Schulungs- bzw. des Fortbildungsnachweises zur „Sicherheitskultur“.

Neu ist: „Die Inhalte zur Sicherheitskultur müssen ab sofort in die reguläre Fortbildung für das Aufsichtspersonal integriert werden. Der Mindestumfang von 7 Unterrichtseinheiten (UE) gem. LuftSiSchulV bleibt bestehen. Auf dem Fortbildungsnachweis ist „inkl. Sicherheitskultur“ zu vermerken.“

Achtung für Aufsichtspersonal!

„Sollte das Aufsichtspersonal zusätzlich über einen gültigen Fortbildungsnachweis für eine zu beaufsichtigende Personengruppe, z. B. Nummer 11.2.3.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 verfügen, wird dieser darin enthaltene Anteil „Sicherheitskultur“ hingegen nicht anerkannt.“

Für Sicherheitsbeauftragte gelten zur Fortbildung der Sicherheitskultur zwei Möglichkeiten:

  1. Integration in die reguläre Fortbildung:
    Die Sicherheitskultur wird in die reguläre Fortbildung nach LuftSiSchulV integriert. Der Umfang bleibt bei mindestens 10 UE. Auf dem Nachweis muss „inkl. Sicherheitskultur“ vermerkt sein. Bereits absolvierte Fortbildungen können anerkannt werden, wenn die Sicherheitskultur ausdrücklich bescheinigt wurde oder eindeutig aus den Themen hervorgeht.

Alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer der AWiAS Aviation Days 2026, die dort ihre Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte absolviert hatten, erhalten von uns in den nächsten Tagen eine angepasste Fortbildungsbescheinigung „mit Sicherheitskultur“.

  1. Separate Fortbildung zur Sicherheitskultur:
    Wer die reguläre 10-UE-Fortbildung bereits ohne Sicherheitskultur absolviert hat, kann bis zum 31.12.2027 eine zusätzliche Fortbildung mit mindestens 2 UE besuchen. Diese muss durch für 11.2.5 zertifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder durchgeführt und mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen werden.

Unsere Termine, die Sie gut in Ihren Arbeitsalltag integrieren können:  

Webinare finden statt (ab 9.00 Uhr) am

  • 03. September 2026
  • 01. Oktober 2026
  • 29. Oktober 2026
  • 26. November 2026
  • 17. Dezember 2026

Und abschließend sehr wichtig: Inhalte zur Sicherheitskultur aus Schulungen anderer Personengruppen, z. B. nach 11.2.3.9 oder 11.2.3.10, werden für Sicherheitsbeauftragte nicht anerkannt.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com

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